Was ist NS-Raubgut?

Für den juristischen Begriff der „NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgüter“ hat sich der Begriff „(NS-)Raubgut“etabliert. Die Fokussierung auf Kunstwerke insbesondere aus jüdischem Besitz lässt die weiteren Facetten des Kulturgutraubs oft in den Hintergrund treten, doch umfasst der Begriff des NS-Raubguts weit mehr: Aus rassischen, weltanschaulichen oder religiösen sowie politischen Gründen waren der Verfolgung nicht nur Privatpersonen, sondern auch zahlreiche Vereinigungen ausgesetzt. Sie verloren ihren Besitz durch Beschlagnahmungen, Zwangsverkäufe und auf anderen Wegen. Betroffen waren neben Kunstsammlungen auch Bücher, deren Raub von Beginn an auf erschreckende Weise perfekt organisiert war, wie die jüngere Forschung gezeigt hat.

Die Suche nach Büchern gestaltet sich schwierig: Einzelne Sammlungen wurden oft auseinandergerissen und auf verschiedene Bibliotheken verteilt, dort ohne Hinweise auf die Herkunft in die Bestände eingearbeitet. Die Spuren in den Büchern selbst sind heute oft die einzigen Indizien, die Hinweise auf ihre Vorbesitzer geben können. Durch Exlibris, Siegel und Stempel sowie handschriftliche Eintragungen wie Autogramme, Widmungen und persönliche Notizen lassen sich die ehemaligen Eigentümer oft gut bestimmen. Aber auch eher unspezifische Merkmale wie Signaturen und Nummern können unter Umständen Rückschlüsse auf die Provenienz geben.

Eine rechtliche Verpflichtung zur Raubgut-Forschung öffentlicher Einrichtungen in Deutschland gibt es nicht. Wohl aber bekennen sich Institutionen wie die SLUB auf Grundlage verschiedener Erklärungen zu ihrer Pflicht, ihre Bestände auf Raubgut zu überprüfen. Seit 2015 koordiniert und unterstützt das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste in Magdeburg solche Forschungsprojekte. Die SLUB forscht seit 2011 systematisch nach NS-Raubgut in ihren Beständen.